Die rechtlichen Konsequenzen werden auf dem XX. Kongress der Internationalen Gesellschaft für Wehrrecht und Kriegsvölkerrecht, die im Jahr 1955 gegründet wurde, erörtert. Der Kongress findet Mitte April erstmals in einem früheren Staat des Warschauer Paktes, nämlich in Prag, statt. Der langjährige Vorsitzende der für das humanitäre Recht zuständigen Kommission, Professor Dr. Stefan Oeter, hat sich bereitgefunden, uns dazu seine Einschätzung als Kongressteilnehmer zu geben und mit uns zu diskutieren.